24.07.2026

Vermehrt Insekteneinsätze

In den letzten Tagen mussten einige Male Trupps zu Insekteneinsätzen ausrücken.

Grundsätzlich darf die Feuerwehr nur handeln, wenn Gefahr in Verzug ist. Etwa wenn ein Bewohner allergisch auf Stiche reagiert oder anderweitig Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit besteht. Ebenfalls ist zu beachten, das z.B. Hornissen unter Naturschutz stehen und nur umgesiedelt werden dürfen.